Herbst-Flohmarkt

Es ist wieder Herbst-Flohmarkt-Zeit!

Deshalb laden wir Euch ganz herzlich ein, am Samstag, 21.09.2019 von 15-17 Uhr in unser schönes neues Kinderhaus in der Scharnhorststraße 14, Ma-Feudenheim zu kommen, das Flohmarkt-Treiben genießen, am bunten Kinderprogramm teilzunehmen und die ein oder andere Waffel bzw. Kuchen mit Kaffee zu genießen.

Standmieter dürfen sich gerne direkt bei Frau Wieser im Kinderhaus unter 0621/ 30085390 melden, die Gebühr beträgt 7,- Euro und ein selbstgebackener Kuchen.

Der Erlös aus Kuchenverkauf und Standmiete kommt wieder direkt den Kindern des Kinderhauses St. Peter und Paul zugute.

Wir freuen uns auf Euer Kommen!

Euer Förderverein 🙂

Unsere Satzung

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§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein für den Kindergarten Arche Noah Mannheim-Feudenheim – eine große Bewegung für kleine Streifzüge“.
(2) Nach erfolgter Eintragung ist dem Vereinsnamen gemäß Absatz 1 der Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein) nach dem Wort „Feudenheim“ hinzugefügt worden.
(3) Der Sitz des Vereins ist Mannheim-Feudenheim.
(4) Als Geschäftsjahr gilt das Kindergartenjahr (September – August).

 

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln, durch Beiträge, durch Spenden, sowie durch Informationsveranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen (bei der Förderung von Baumaßnahmen kann auch die unentgeltliche Hilfe und Unterstützung Satzungszweck sein).
(3) Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung des oben bezeichneten Kindergartens „Arche Noah“: Die Gemeinschaft zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger des Kindergartens zu fördern, die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen zu pflegen, sowie die Erziehungs- und Bildungsarbeit des Kindergartens in ideeller, materieller und räumlicher Hinsicht zu unterstützen.
Dieses umfasst insbesondere:
a) Die Förderung der Gemeinschaft und Kooperation zwischen den
Erziehungsberechtigten, Erziehern, der Kindergartenleitung, des Elternbeirates und
der Kindergartenkinder.
b) Die Aufrechterhaltung und Pflege des Außengeländes als Bewegungsraum der Kinder sowie die Organisation der aktiven Mithilfe hierfür.
c) Die Bereitstellung von Mitteln, für die Ausgestaltung der Einrichtung und Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen des Kindergartens.
d) Förderung der Selbstdarstellung des Kindergartens und des Vereins in der
Öffentlichkeit.
e) Diese Aufgaben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke erweitert oder eingeschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.
f) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
g) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.

 

§ 3 Mittel des Vereins

(1) Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein aus:
a) Mitgliedsbeiträgen
b) Geld- und Sachspenden
c) sonstigen Zuwendungen
d) Erlöse/Überschüsse aus Veranstaltungen
(2) Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Überschüsse, dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke gemäß § 2 verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft (Aufnahme, Kündigung, Ausschluss)

(1) Mitglied des Vereines kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person werden, die mindestens 18 Jahre alt ist, oder jede juristische Person, die den Zweck des Vereins zu fördern bereit ist und sich zur Zahlung des Mitgliederbeitrages schriftlich verpflichten. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag erworben. Über die Aufnahme entscheidet abschließend der Vorstand.
(2) Die Mitgliedschaft ist jederzeit fristlos zum Ende eines Geschäftsjahres (31.08.) schriftlich kündbar.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Kündigung
b) durch Ausschluss
c) durch Tod
(4) Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden:
a) bei Vereinsschädigendem Verhalten
b) wenn es den Beitrag für ein Jahr trotz zweimaliger Mahnung nicht gezahlt hat
c) wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt

 

§ 5 Beitrag

(1) Der Verein erhebt einen jährlichen Beitrag, dessen Mindesthöhe von der
Mitgliederversammlung festgelegt wird.
a) Der Beitrag ist unaufgefordert zu Beginn des Geschäftsjahres zu zahlen. Er soll mittels Bankeinzug beglichen werden.
b) Auf schriftlichen Antrag eines Neumitglieds kann sein Erstbeitrag anteilig festgelegt
werden (1/12 Jahresbeitrag je vollen Monat Mitgliedschaft bis zum 31.08.)
c) Eine Beitragszahlung, die den festgelegten Mindestbeitrag überschreitet, wird als
Spende gemäß §5 (3) behandelt.
(2) Eine Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
(3) Dem Verein können Spenden zugeführt werden, die den Verein nicht belasten und im Sinne des § 2 erfolgen.

 

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
(1) die Mitgliederversammlung
(2) der Vorstand.

 

§ 7 Mitgliederversammlung und ihre Zuständigkeit

(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
a) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
b) Stimmübertragungen auf andere Mitglieder sind zulässig. Sie haben in schriftlicher
Form zu erfolgen und sind nachzuweisen. Jedes Mitglied darf zusätzlich nur ein
anderes Mitglied vertreten.
c) Juristische Personen haben kein Stimmrecht.
d) Auf Beschluss des Vorstandes können Gäste ohne Stimmrecht an der
Mitgliederversammlung teilnehmen.
(2) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende oder dessen Vertreter.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt über:
a) die Wahl und Berufung der Mitglieder des Vorstandes,
b) das Einsetzen von Ausschüssen, die Erteilung von Sonderaufgaben an diese oder an einzelne Mitglieder,
c) die Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes und die Bestellung des
Rechnungsprüfers,
d) die jährliche Entlastung des Vorstandes,
e) die Abberufung des Vorstandes,
f) die Mindesthöhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags,
g) eine Änderung der Satzung,
h) die Auflösung des Vereins,
i) sonstige Angelegenheiten, die vom Vorstand der Mitgliederversammlung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden oder deren Erörterung von mindestens einem
Viertel der anwesenden Mitglieder unmittelbar in der Mitgliederversammlung beantragt wird.
(4) Die Stimmabgabe erfolgt offen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen.

 

§ 8 Geschäftsgang der Mitgliederversammlung

(1) Alljährlich findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Den
Versammlungsort, der am Sitz des Vereins oder in der nahen Umgebung sein soll, und den Zeitpunkt bestimmt der Vorstand.
(2) Zu den Mitgliederversammlungen werden die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich, mit Angaben zur Tagesordnung, eingeladen.
Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim
Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung (innerhalb oder zu bereits
bestehenden Tagesordnungspunkten) beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu
Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung (innerhalb oder zu bereits bestehenden
Tagesordnungspunkten), die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt
die Versammlung. Eintragungsrelevante Ergänzungen (z.B. Vorstandswahlen,
Satzungsänderung, Vereinsauflösung) können nicht nachträglich eingebracht werden.
(3) Bei einfachen Beschlüssen ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
(4) Bei einfachen Beschlüssen fasst die Mitgliederversammlung ihre Beschlüsse mit
einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(5) Über Satzungsänderungen und über den Antrag auf Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie ist dabei nur beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der eingeschriebenen Mitglieder anwesend sind. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
(6) Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom 1. Vorsitzende, dessen Vertreter oder dem von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift muss Ort und Tag, sowie Tagesordnung und Anwesenheitsliste der Versammlung enthalten. Sie liegt nach einer Woche zur Einsicht vor.

 

§ 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung

(1) Wenn das Interesse des Vereins es erfordert, kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Auf begründeten schriftlichen Antrag von mehr als einem Viertel der Mitglieder muss der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
(2) Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat dieselben Rechte wie die ordentliche Mitgliederversammlung.
(3) Die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung finden bei der
außerordentlichen Mitgliederversammlung entsprechende Anwendung.

 

§ 10 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Kassierer
Der Vorstand kann bis zu vier Beisitzer bestimmen. Je einen Beisitzer sollen der
Kindergarten (Erzieher oder Erzieherin aus dem Kindergarten Arche Noah) und der
aktuell gewählte Elternbeirat stellen.
(2) An allen Vorstandssitzungen sollten die Beisitzer aus dem Kindergartenpersonal und dem Elternbeirat anwesend sein. Sind diese Teilnehmer Mitglied im Förderverein, sind sie auch stimmberechtigte Beisitzer.
(3) Gesetzlicher Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, nach innen und
außen. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis übt der 2.
Vorsitzende seine Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden aus.
(4) Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(5) Die gewählten Vorstandsmitglieder können jederzeit durch Beschluss der
Mitgliederversammlung abberufen werden.
(6) Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern. Seine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit ist die Stimme des 1. Vorsitzenden entscheidend. Schriftliche Stimmabgabe muss erfolgen, wenn auch nur ein Mitglied dies verlangt.
(7) Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Protokoll festgehalten, das vom
Sitzungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet wird.
(8) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so kann der Vorstand für die restliche
Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
(9) Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Mitglieder des
Vorstandes haben, nach Absprache mit dem Vorstand und nach Vorlage der Belege,
jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer für den Verein geleisteten Auslagen.

 

§ 11 Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Insbesondere entscheidet er über die Verwendung der Mittel. Dabei ist er an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
(2) Der Vorstand stellt der Mitgliederversammlung zu seiner Entlastung jährlich einen Tätigkeitsbericht und die Jahresabrechnung vor. Erteilt die Mitgliederversammlung dem Vorstand Entlastung, billigt diese die Geschäftsführung als im Wesentlichen
ordnungsgemäß.
(3) Der Vorstand ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
verantwortlich.
(4) Das Einsetzen von Ausschüssen, die Erteilung von Sonderaufgaben an diese oder an einzelne Mitglieder.
(5) Der Vorstand oder eine vom Vorstand benannte Person sollen den Verein in der
Öffentlichkeit vertreten.

 

§ 12 Der Kassierer

(1) Alle Kassengeschäfte werden vom Kassierer geführt.
(2) Der Kassierer hat jährlich in der Mitgliederversammlung, sowie auf Aufforderung des Vorstandes, einen Kassenbericht vorzulegen.
(3) Zur Überprüfung der Kasse muss ein Prüfer gewählt werden. Der Prüfer wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Prüfer darf nicht dem Vorstand angehören. Er hat mindestens einmal im Jahr vor der ordentlichen Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
(4) Alle Überweisungsaufträge für Banken, sowie Abhebungen von den Konten oder
Sparbüchern werden jeweils von zwei Personen unterzeichnet. Diese Personen sind:
1. Vorsitzender und Kassierer oder 2. Vorsitzender und Kassierer.
(5) Der Kassierer ist verantwortlich für den Eingang und die Überprüfung der Beiträge.

 

§ 13 Haftpflicht

Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern nicht für Schäden und Sachverluste, die bei der Ausführung von Tätigkeiten und Handlungen entstehen, die auf die Erfüllung des Vereinszweckes gerichtet sind.

 

§ 14 Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung

Bei Auflösung des Vereins wird das Vermögen zweckgebunden als Spende für den
Kindergarten Arche Noah Mannheim-Feudenheim an den Kindergarten oder falls dies
nicht möglich sein sollte, an dessen Träger übergeben. Das Vermögen darf nur
zweckgebunden zur Anschaffung und Reparatur von Lehr-, Spiel- und Arbeitsmitteln
verwendet werden. Über die Verwendung entscheiden alleine der aktuelle Elternbeirat und das Kindergarten-Personal (Leiterin, Erzieher und Erzieherinnen).
Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens zu steuerbegünstigten Zwecken dürfen bei Auflösung des Vereins erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

§ 15 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 05.11.2008
beschlossen und in der Mitgliederversammlung vom 28.07.2009 zuletzt geändert.
Die Vorstandsmitglieder zeichnen wie folgt:

1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassierer

 

Hinweis: Die vorstehende Satzung wurde am 08.03.2010 mit Eintragung in das Vereinsregister rechtsgültig.

Die aktuelle pdf_button Satzung als pdf anzeigen.

Seemannsgarn [Presseberichte]

„Die Entscheidung ist gefallen“
 04.10.2017  Artikel als PDF anzeigen  Mannheimer Morgen

„Einer der ältesten Kindergärten“
12.07.2017 Artikel als PDF anzeigen Mannheimer Morgen

„Geplanter Neuanfang löst Befürchtungen aus“
07.07.2017 Artikel als PDF anzeigen Mannheimer Stadtteil Nachrichten

„Ein Jubiläumsfest mit Wehmut“
05.07.2017 Artikel als PDF anzeigen Feudenheimer Anzeiger

„Mannheim auf Klimakurs:
Städtischer Umweltpreis 2015 unter dem Motto ‚Regenwasser nachhaltig nutzen‘ vergeben“
 25.09.2015  Artikel als PDF anzeigen mannheim

„Umweltpreis 2015 – Regenwasser sinnvoll nutzen“
26.09.2015
Seite 20
Artikel als PDF anzeigen
Artikel als Bild anzeigen
Mannheimer Morgen

„Ein Kleinod mit riesengroßem Garten“
18.03.2015
Seite 33
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Artikel als Bild anzeigen
Mannheimer Morgen

„Adventsflair in der kleinen Budenstadt“
10.12.2014
Seite 30
Artikel als PDF anzeigen
Artikel als Bild anzeigen
Mannheimer Morgen

„Ein Glücksfall für die Gemeinde“
28.03.2014
Seite 38
Artikel als PDF anzeigen
Artikel als Bild anzeigen
Mannheimer Morgen

„Förderverein jetzt auch online“
27.11.2009
Seite 33
Artikel als PDF anzeigen
Artikel als Bild anzeigen
Mannheimer Morgen

„Nächstes Projekt: ein Wasserspielplatz“
21.10.2009
Seite 35
Artikel als PDF anzeigen
Artikel als Bild anzeigen
Mannheimer Morgen

„Eltern in Aktion“
14.10.2009
Seite 33
Artikel als PDF anzeigen
Artikel als Bild anzeigen
Mannheimer Morgen


Alle Urheberrechte liegen bei den jeweiligen Verlagen, Autoren, Fotografen etc.!


 

Kurs [Unsere Ziele & Aufgaben]

Spielschiff

 

Unsere Ziele und Aufgaben bestehen u.a. darin:

  • den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen Erziehern, Eltern, Kindern, Ehemaligen und anderen Interessierten zu fördern und zu pflegen
  • bei der Pflege, Erhaltung und Ausgestaltung des großen Außenspielgeländes als Bewegungsraum mitzuhelfenSpielschiff
  • an Veranstaltungen mitzuwirken, die den Kindergarten repräsentieren oder Erlöse einbringen
  • bei der Beschaffung von Lehr-, Spiel-, Bewegungs- und Arbeitsmaterialien zu unterstützen

Die finanziellen Mittel werden überall immer knapper. Sowohl in vielen öffentlichen Haushalten als auch in vielen privaten Haushalten! Auch in den wichtigen Bereichen Förderung und Bildung, der Grundstock für die Zukunft unsere Kinder, wird gespart, gespart, gespart!

Auch im Kindergarten können somit sinnvolle, wichtige und nützliche Angebote nicht immer realisiert werden. Der Förderverein, der ausschließlich für den Kindergarten Arche Noah tätig ist und auf Initiative der Eltern von Eltern gegründet wurde, konnte und kann noch vieles erreichen!

 

Eine Übersicht über unsere Projekte (aktuelle und bereits realisierte), sowie die zukünftigen Wünsche der Kinder und Erzieher lesen Sie bitte auf den Seiten:

Unseren pdf_button Informations-Flyer herunterladen / anzeigen.

Bei der Realisierung der Printversion unseres Flyers wurden wir freundlicherweise finanziell von der Druckerei „print24“ unterstützt. Vielen Dank!

Hafen [Kindergarten/Träger]

Das Kinderhaus St. Peter und Paul

Scharnhorstraße 14
68259 Mannheim-Feudenheim
Telefon: 0621 30085390
Leiterin des Kindergartens: Sabine Wieser

Träger:
Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul
Hauptstraße 49
68259 Mannheim
Pfarrer: Daniel Kunz

Öffnungszeiten

Verlängerte Öffnungszeit: Mo – Fr: 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Ganztagsöffnungszeit: Mo – Do: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Ferien

1 Woche an Weihnachten, 1 Woche an Ostern oder Pfingsten, 3 Wochen in den Sommerferien, 1 Tag am Fasnachtsdienstag

Beiträge in Euro

1. Kind 2. Kind 3. Kind Essensgeld
VÖ-Platz 133,00 80,00 frei -/-
Ganztagsplatz 195,00 160,00 frei 55,00

Hinweis: Sie zahlen nur 11 Monate, der Monat August ist beitragsfrei.

Unser Haus

Im Kinderhaus St. Peter und Paul gibt es eine Krippe für Kinder unter 3 Jahren sowie je zwei VÖ- und zwei Ganztagsgruppen für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung.

Bei uns gibt es…

Einen großen, naturnahen Garten; große, geräumige Gruppenräume mit vielen Spielbereichen; einen Werkraum; einen Lese- und Ruheraum; ein Intensivzimmer; ein Bewegungszimmer; einen Bauwagen zum kreativen Werken; eine Wasser- und Matschbahn;
… und eine familiäre Atmosphäre!

Unsere Konzeption

Es gibt gruppeninterne und gruppenübergreifende Angebote für Kinder aller Altersgruppen. Die Kinder bestimmen direkt und indirekt die Lerninhalte und werden so ihrem Entwicklungsstand entsprechend spielerisch zur Selbständigkeit und Selbstverantwortung geführt. Die Bewegungs- und Sozialerziehung haben bei uns einen großen Stellenwert und werden bewusst und unterstützend eingesetzt. Deshalb legen wir bei unserer Arbeit einen großen Stellenwert auf das freie Spiel. Hier dürfen die Kinder eigenverantwortlich bestimmen mit wem, mit was und wo sie spielen. Außerdem bieten wir allen Kindern Aktionen an, wie Tagesausflüge, Spaziergänge in Feudenheim, Besuch von öffentlichen Institutionen, Puppentheater und vieles mehr.

Für die Schulanfänger wird jedes Jahr ein spezielles Programm entwickelt, das auf die betreffenden Kinder dieser Altersgruppe und deren Bedürfnisse abgestimmt ist und viele Unternehmungen und Ausflüge beinhaltet.

Quelle: Kindergarten Arche Noah, Stand: 12.2018, Alle Angaben ohne Gewähr.

Die St. Peter und Paul Gemeinde

Informationen über die St. Peter und Paul Gemeinde Mannheim-Feudenheim lesen Sie bitte auf der Internetseite der Seelsorgeeinheit Mannheim-Ost.

Infomationen zur St. Peter und Paul Kirche lesen Sie u.a. auf Wikipedia.de.

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Leiterin des Kindergartens

Sabine Wieser

Träger

Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul

Hauptstr. 49

68259 Mannheim

Pfarrer: Wolfgang Winter

Kindergartenbeauftragte: Stefanie Dunz

Öffnungszeiten

Regelöffnungszeit:

Mo – Fr : 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

Di + Do : 14.30 Uhr – 16.30 Uhr

Ganztagsöffnungszeit::

Mo – Do : 7.30 Uhr – 17.00 Uhr

Fr : 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

Ferien

1 Woche an Weihnachten

1 Woche an Ostern oder Pfingsten

3 Wochen in den Sommerferien

1Tag am Fasnachtsdienstag

Beiträge:

Regelplatz: Ganztagsplatz:

1. Kind: 82,- € 1. Kind: 150,- €

2. Kind: 50,- € 2. Kind: 100,- €

3. Kind: frei 3. Kind: frei

Essensgeld: 50,- €

Sie zahlen nur 11 Monate, der August ist beitragsfrei

Reederei [Impressum]

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Förderverein für das Kinderhaus St. Peter und Paul Mannheim-Feudenheim e.V. –
eine große Bewegung für kleine Streifzüge

Scharnhorststraße 14Logo-Arche_150
68259 Mannheim

E-Mail: vorstand@kleiner-streifzug.de

Internet: http://www.kleiner-streifzug.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Felix Hörner (1. Vorsitzender) und Anita Achstetter (2. Vorsitzende)

Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: VR 700255

Gläubiger-ID: DE24ZZZ00000252998

Steuer-Nummer: 37006/23934    Der Förderverein ist gemeinnützig.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Felix Hörner
(Anschrift wie oben)

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Bilder/Grafiken: Das Bild-/Grafikmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Die Bildrechte liegen bei dem am Werk (Bild/Grafik) genannten Urheber. Ist keine Urhebernennung am Werk können trotzdem Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, etc. vorliegen.

Texte: Das Textmaterial ist urheberechtlich geschützt. Die Rechte liegen beim jeweiligen Author oder den angegebenen Quellen.

Idee und Konzept: Markus Uhrig

Realisation: Alfred Günther und Markus Uhrigpowered by Joomla

Schatz auffüllen [spenden] Sie bitte an uns

Sparschwein

sparschwein
Für alle unsere Projekte und Wünsche benötigen wir trotz Eigenleistungen und Mitwirkungen Dritter immer auch finanzielle Mittel.

Daher helfen Sie uns bitte mit einer Spende weiter!

Jede finanzielle Spende hilft uns die gewünschten Projekte voranzubringen und zu realisieren.

Selbstverständlich sind auch „Knowhow, Zeit- oder materielle Spenden“ jederzeit willkommen. Und wenn Ihnen unser Engagement besonders am Herzen liegt können Sie dies gerne durch eine Mitgliedschaft im Förderverein bekunden.

 

Wie können Sie uns spenden?
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Sparkasse Rhein-Neckar-Nord – Konto 38886185 – BLZ 67050505
IBAN: DE89 6705 0505 0038 8861 85

Sollten Sie eine Spendenquittung benötigen, schreiben Sie uns bitte eine eMail mit Ihren Daten. Bitte vergessen Sie nicht den Betrag und das Datum oder die Bestätigungsnummer anzugeben.

Hinweis: eine gesonderte Spendenquittung benötigen Sie erst ab einem Betrag von Euro 200,00. Darunter genügt Ihr Kontoauszug und unsere Sammelbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

 

schulengel-logoAußerdem können Sie uns „ganz nebenbei“ bei Ihren Online-Einkäufen helfen. In Kooperation mit „schulengel.de“ können wir 80% der Provisionen durch Ihren Online-Einkauf erhalten. So einfach geht es: Sie klicken nicht mehr direkt in Ihren Onlineshop, sondern klicken über „schulengel.de“ auf das Logo Ihres Onlineshops. Vorab registrieren Sie sich bitte einmalig und kostenlos auf „schulengel.de“ und wählen unseren Förderverein (hier „Kindergarten Arche Noah…“) aus (z.B. über die Suche PLZ = 68259), damit die  Provisionen aus Ihren Einkauf zu uns weitergeleitet werden können (Infoblatt).
Alle teilnehmenden Shops finden Sie auf der Übersicht von „schulengel.de“.

Damit Ihnen (und uns) beim Onlineshopping keine Provision „durch die Lappen“ geht, shop-engelnutzen Sie doch einfach den Schulengel als kostenlose Browserapplikation (meldet sich automatisch zur Erinnerung, (nur) wenn Sie einen Partnershop aufrufen).

 

con_info Nicht vergessen!
Alle Mitgliedsbeiträge, Leistungs-, Sach- und Geldspenden werden für die Aufgaben und Ziele eingesetzt. Alle Mitwirkenden sind ehrenamtlich, also ohne Vergütung tätig. Der Förderverein ist gemeinnützig. Spendenquittung können ausgestellt werden.

Anheuern – Machen mit!

Warum „Förderverein“?

Die finanziellen Mittel werden überall knapper. Auch in den wichtigen Bereichen Förderung und Bildung, der Grundstock für die Zukunft unsere Kinder, muss häufig gespart werden.

In der Folge können im Kindergarten oft sinnvolle, wichtige und nützliche Angebote nicht immer realisiert werden. Der Förderverein, der ausschließlich für das Kinderhaus St. Peter und Paul tätig ist und auf Initiative der Eltern von Eltern gegründet wurde, konnte und kann hier Vieles erreichen. In den letzten Jahren wurden u. a. folgende Projekte realisiert:

  • das Projekt „Kletterinsel“
  • die Instandsetzung des Fühlpfades
  • das Projekt „Alter Bauwagen – neuer Kreativraum“,
  • der Aufbau unseres „Materialhauses Gerlind“,
  • die „Wasser-/ Matschbahn“,
  • der Aufbau zweier Holzpferde und viele Kleinigkeiten mehr (Stand 2022)!

Weiterhin ergänzen wir stetig bei Bedarf die Ausstattung des Kreativ-/Werkraums und Spiel- und Bastelsachen.

Außerdem setzt sich der Förderverein satzungsgemäß für die Instandhaltung des Freigeländes für das Kinderhaus St. Peter und Paul ein.

Warum „Mitglied“ werden?

Jeder Bewegung wird nur dann Beachtung geschenkt, wenn sie stark ist!
Unser Ziel: Eine große Bewegung für kleine Streifzüge! Also viele organisierte Eltern, die dafür sind, dass die Kleinen weiterhin ihre Streifzüge durch das Freigelände machen können.

Warum auch noch „aktiv mithelfen“?

Der Förderverein lebt von dem Engagement seiner Mitglieder. Die Crew eures Fördervereins kann nur den Rahmen organisieren, die vielen kleinen Bausteine bereitlegen die notwendig sind, um das ganze Bauwerk in seiner vollen Größe und Glanz erstellen zu können. Mithelfen und Aufbauen müssen alle! Je mehr mithelfen, desto geringer ist die zeitliche Belastung des Einzelnen und desto mehr können wir gemeinsam erreichen! Außerdem benötigen wir für das Erreichen unserer Ziele vielfältige Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese können nur durch viele Mitglieder bereitgestellt werden (Handwerkliches, Kontakte, Finanzen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Fördergelder und Sponsoren finden, …).

Die Crew des Fördervereins benötigt eure Mithilfe und Unterstützung!

Wenn euch unser Engagement gefällt, könnt ihr das zum Beispiel durch einen Beitritt in den Förderverein bekunden.

Ladet unsere pdf_button Beitrittserklärung herunter (pdf) und sendet sie uns ausgefüllt zu. Unsere aktuelle Satzung könnt ihr hier lesen.

Selbstverständlich sind auch Knowhow, Zeit- oder materielle Spenden jederzeit willkommen.

con_infoNicht vergessen:
Alle Mitgliedsbeiträge, Leistungs-, Sach- und Geldspenden werden für die Aufgaben und Ziele eingesetzt. Alle Mitwirkenden sind ehrenamtlich, also ohne Vergütung tätig. Der Förderverein ist gemeinnützig. Spendenquittung können ausgestellt werden.